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Hausordnung

Bei Reservierung gilt die aktuelle Hausordnung.

Hausordnung Sporthalle Güttenbach


1. Die Benutzung der Sporthalle einschließlich aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzer stellen den Betreiber der Sporthalle von etwaigen Haftpflicht- oder Schadensersatzansprüchen frei.


2. Der Sportboden darf nur mit sauberen Hallenschuhen (keine Sandplatzschuhe oder Laufschuhe) betreten bzw. bespielt werden. Die jeweiligen Schuhe dürfen erst in der Sporthalle bzw. in den Umkleidekabinen angezogen werden.

Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, die Schuhe auf ihre Eignung zu überprüfen und kann bei Benützung verschmutzter oder ungeeigneter Schuhe einen Platzverweis ohne Kostenerstattungsanspruch aussprechen.


3. Zuschauer dürfen die Sporthalle nur mit Einverständnis der Spielberechtigten und des Hallenpersonals betreten. Dabei ist zu beachten, dass die Zuschauer entsprechende Sportschuhe tragen (keine Straßenschuhe).


4. Der Betreiber haftet weder bei Diebstahl noch bei Beschädigungen von mitgebrachten Kleidungsstücken oder mitgebrachten Sachen.


5. Das Rauchen in der Sporthalle und in den Nebenräumen ist nicht gestattet.


6. Die Sporthalle ist in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen, d.h. der ganze Platz ist abzuziehen und der Müll ist in den bereitgestellten Mülleimer zu entsorgen.


6. Eventuelle Schäden sind sofort dem Betreiber (Gemeindeamt Güttenbach) zu melden.


7. Für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden wird der Verursacher oder die Gruppe haftbar gemacht.


8. Eine Sportstunde beginnt und endet immer zur vollen Stunde. 5 Minuten vor Ende ist der Platz abzuziehen und herzurichten. Nachspielen oder Vorspielen ist nicht gestattet.


9. Bei Nichtbeachtung der geltenden Hausordnung muss mit einem Nutzungsverbot der Halle gerechnet werden. Bei verursachten Schäden durch Verstoß gegen die Hausordnung behalten wir uns vor Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


10. Tiere dürfen nicht in die Mehrzweckhalle mitgenommen werden.


11. Die Hallenreservierung erfolgt über das Onlineportal eTennis. Der Vertragspartner (Benutzer) haftet dem Hallenbetreiber gegenüber dafür, dass alle Mitspieler die Hallenodnung einhalten!



User ImageFriedrich Schuch, 17. Dezember 2018